Ausbilder

Ausbilder

hat den Nachweis berufs-und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemaß § 2 der Ausbilder-Eignungsverordnung vom 20. April 1972 erbracht.
Drucktechnik

Drucktechnik

Staatlich geprüfter Techniker der Fachrichtung Drucktechnik